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Kennbuchstabe r - Auwälder

Quelle:
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW - Kartieranleitung (05.2001) "Gesetzlich geschützte Biotope in NRW"(§62 LG)


Beschreibung:

Naturnahe Wälder und Ufergebüsche im Überflutungsbereich von Fließgewässern. Zu unterscheiden ist zwischen der häufig und zum Teil länger überfluteten Weichholzaue mit Weidenwäldern und -gebüschen sowie der seltener bis sporadisch überfluteten Hartholzaue mit Wäldern aus Esche, Erle oder Stiel-Eiche und gelegentlich auch Hainbuche oder Flatter-Ulme bzw. Feld-Ulme. Typische Weidenarten der Weichholzaue sind Silber-Weide, Bruch-Weide, Korb-Weide und Mandel-Weide. Auwälder stehen oft in engem Kontakt mit anderen gesetzlich geschützten Biotopen. Hierzu zählen Bruchwälder, natürliche und naturnahe unverbaute Bereiche fließender Gewässer oder Quellbereiche.
 
Auwälder waren in Nordrhein-Westfalen landesweit verbreitet. Die Restbestände sind vor allem durch den Gewässerausbau (Ausbleiben der Überschwemmung, Absenkung des Grundwassers), Entwässerungsmaßnahmen, die Umwandlung in Fremdholzbestände (z.B. Pappelhybrid- und Fichtenbestände) und die Beseitigung der Gehölzsäume an Fließgewässern gefährdet.

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